Windenergie
Die Windenergie ist einer der wichtigsten Bausteine für die Entwicklung einer klimafreundlichen Kraftwerksstruktur in Deutschland. Hier liegen die größten Ausbaupotenziale für die Stromerzeugung. Die Verfügbarkeit kann besonders durch die Offshore-Windenergie gesteigert werden, da dort Voll-Lastzeiten von 4000 Stunden im Jahr erreicht werden können. Ohne die Offshore-Windenergienutzung wird die Bundesrepublik Deutschland ihre Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und dem Klimaschutz nicht erfüllen können. Die größten Potenziale liegen dabei in der Nordsee vor der niedersächsischen Küste. Frühzeitig hat Niedersachsen in Cuxhaven und Emden die vorhandenen Häfen für den Schwerlastbetrieb als Offshore-Basisstandorte ausgebaut. Die Hafen- und Verkehrsinfrastruktur wird weiter an den kommenden Bedarf angepasst.
Wir setzen uns auch aktiv für die rasche Bereitstellung der notwendigen Netzanschlüsse ein. Das Land Niedersachsen hat mit der landesraumordnerischen Festlegung einer Sammelkabeltrasse für 8 Windparkprojekte mit einer geplanten elektrischen Leistung von bis zu 3.500 Megawatt über die Insel Norderney schon einen entschiedenen Beitrag zur Realisierung der ersten Offshore-Windparks geleistet. Derzeit wird in Niedersachsen an der Ausweisung einer zweiten Kabeltrasse gearbeitet, die für eine zusätzliche Leistung von circa 5.000 MW zur Verfügung stehen soll.
Niedersachsen ist mit einer Windkraftleistung von über 7000 MW mit großem Abstand das Windenergieland Nr.1. Auch bei den Onshore-Projekten gibt es immer noch einen beachtenswerten Zubau an Windkraftkapazitäten. Das Land Niedersachsen hat sich nun zum Ziel gesetzt, das Repowering der Altanlagen voranzubringen, da damit nicht nur die Leistung sondern auch das Landschaftsbild verbessert werden kann.
Durch neue Standorte und durch Repowering alter Standorte können bis 2020 im Onshorebereich voraussichtlich noch 7500 MW an Windkraftleistung dazu kommen. Eine wesentliche Voraussetzung ist dabei allerdings sowohl für das Repowering als auch für den weiteren Ausbau der Windenergie der Verzicht auf Höhenbegrenzungen.
Die wichtigste Voraussetzung für die Weiterentwicklung der Windenergie ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Durch die EEG-Vergütung haben die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit erhalten.
Beispielhaft werden hier einige niedersächsische Unternehmen der Windenergiebranche vorgestellt:
> Windenergie-Firmen
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In die Entwicklung der Offshore-Windenergie werden große Erwartungen hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit gesetzt. Die mit durchschnittlich 5 MW Leistung geplanten Anlagen können in der Nordsee eine doppelt so hohe Voll-Lastzeit erreichen wie an Land (etwa 4000 Stunden im Jahr). Durch die in der Regel hohen Wassertiefen von 30 bis 40 Metern ist allerdings der Aufwand für die Gründungstechnik verhältnismäßig hoch. Die Anlagen sind deshalb im Vergleich zu den landgestützten Windkraftwerken auch teurer.
Für die schon genehmigten Offshore-Windkraftanlagen (ca. 6000 MW), die ihren Strom in Niedersachsen einspeisen werden, müssen veraussichtlich ca. 15 Mrd. Euro investiert werden. Dies bedeutet aber auch eine hohe Wertschöpfung an den Produktionsstandorten und den Zulieferbetrieben. Bislang sind nur im Testfeld "alpha ventus" 12 Anlagen und im Offshore Windpark "Bard-Offshore I" etwa 18 Anlagen errichtet worden. Verschiedene Unternehmen wollen aber in diesem Jahr mit der Aufstellung weiterer Offshore-Anlagen beginnen.
Wenn Sie mit dem Mauszeiger auf die einzelnen Windparkflächen gehen, dann können Sie sehen, welche Unternehmen hinter den einzelnen Projekten stehen.
Antragsteller: PNE Gode Wind II
Betreiber: PNE Wind AG
Antragsteller: Plambeck Neue Energien AG Cuxhaven
Betreiber: PNE Wind AG
Antragsteller: Nordsee Windpower
Betreiber: Wetfeet GmbH
Antragsteller: EOS Offshore AG
Betreiber: EnBW Erneuerbare Energien
Antragsteller: Prokon Nord
Betreiber: DOTI
Antragsteller: Cuxhaven Steel Construktion
Betreiber: Bard Engineering
Antragsteller: EOS Offshore AG
Betreiber: EnBW Erneuerbare Energien
Antragsteller: Eolic Power GmbH
Betreiber: Bard Engineering
Antragsteller: Bard Engineering
Betreiber: Bard Engineering
Antragsteller: ENOVA
Betreiber: Offshore Windpark Delta Nordsee
Antragsteller: Energiekontor AG
Betreiber: Energiekontor AG
Antragsteller: Prokon Nord
Betreiber: Trianel
Antragsteller: PNE2 Offshore mbH
Betreiber: DONG Energy
Antragsteller: Nordsee Offshore MEG I
Betreiber: Prokon Nord
Antragsteller: Enova
Betreiber: EWE AG
Antragsteller: Energiekontor AG
Betreiber: Energiekontor AG

Genehmigte Offshore-Windparks
Hier werden die genehmigten Offshore-Windparks, die ihren Strom in Niedersachsen einspeisen bzw. einspeisen werden, aufgelistet. Die Tabelle kann interaktiv nach verschiedenen Kriterien sortiert werden. Nach den aktuellen Genehmigungen können dort insgesamt 1073 große Windenergieanlagen mit bis zu 6000 MW errichtet werden. Da die vorhandene Norderneytrasse nur maximal 3500 MW aufnehmen kann, will das Land Niedersachsen vorsorglich eine zweite Offshoretrasse an der Ems vorbereiten. Dies geschieht gegenwärtig über das Landesraumordnungsprogramm.
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Offshore-Basis Cuxhaven
Die Stadt Cuxhaven hat sich auf die wirtschaftlichen Chancen der erneuerbaren Energien optimal eingestellt und sich zum führenden Offshore-Basishafen an der Deutschen Nordseeküste entwickelt, der eine Reihe von Alleinstellungsmerkmalen aufweist: Neben der zentralen Lage zu den Offshore-Windparks in der Nordsee und dem Offshore-Basishafen direkt am seeschifftiefen Wasser der Elbe, verfügt Cuxhaven seit Mitte 2007 über eine Offshore-Schwerlastplattform. Hafennahe Industrie- und Gewerbeflächen, eine hohe maritime Kompetenz sowie umfassende Maßnahmen im Bereich "Berufliche Qualifizierung" bieten zudem am Standort Cuxhaven eine optimale Basisstruktur für die Aktivitäten der Offshore-Branche.
Mehr als 80 Mio. € sind in den letzten Jahren in die Infrastruktur der Offshore Basis Cuxhaven investiert worden - hinzu kommen private Investitionen der Offshore Branche in Cuxhaven von über 100 Mio. € in den Jahren 2007 und 2008. Der Hafen wird von der Landesgesellschaft N-Ports betrieben.
Mit der Ansiedlung des Unternehmens Cuxhaven Steel Construction GmbH (CSC - gehört zur Bard Holding) im Jahr 2007 und folgend der AMBAU GmbH im Jahr 2008 hat die frühzeitige politische Weichenstellung in Richtung Offshore-Windenergie und die Investitionen des Landes und der Stadt Cuxhaven in die Offshore Infrastruktur in Cuxhaven ihre Bestätigung gefunden.
Für die östliche Erweiterung des Offshore-Basis-Hafens wird das Land Niedersachsen 65 Mio. Euro bereitstellen. Dort wird dann die Möglichkeit geschaffen, dass die 6000 t schweren STRABAG-Gründungselemente zusammen mit den Windkraftanlagen verschifft werden können. STRABAG will insgesamt 300 Mio. Euro in die neue Produktionsstätte und ein Spezialschiff investieren und voraussichtlich 500 neue Arbeitsplätze schaffen. Die Stadt Cuxhaven hat die Fläche bereits in einem Bebauungsplan ausgewiesen.
Ein Video zum Offshore-Hafen Cuxhaven kann hier angeschaut werden: Video Offshore-Basis Cuxhaven
Copyright: Stadt Cuxhaven
Offshore-Basis Emden
Der Emder Hafen wird seit langem von dem Windkrafthersteller Enercon zur Verschiffung seiner Anlagen als Exporthafen genutzt. Durch die Wiederinbetriebnahme der Eisenbahnstrecke Aurich - Abelitz kann Enercon auch große Anlagenteile über den komfortablen Schienenweg transportieren. Durch die Ansiedlung der Bard Engineering kam ein zweiter Windkraftanlagenhersteller hinzu, der den Hafen zur Verschiffung seiner Offshore-Anlagen nutzt. Durch die Übernahme der Thyssen Nordseewerke durch SIAG Ende 2009 hat sich zusätzlich ein großer Hersteller von Offshore-Gründungselementen in Emden niedergelassen. Der Hafen wird durch das Landesunternehmen N-Ports betrieben und weiterentwickelt.
Der Emder Hafen in Zahlen
- Dritt-größter deutscher Nordseehafen
- Gesamtfläche rd. 730 ha (davon rd. 220 ha Wasserfläche)
- 11,75 km Kailänge
- 6 Umschlagsbrücken bis zu 80 t Tragfähigkeit
- 10 feste RoRo-Anlagen
- 1 mobile RoRo-Anlage (100 t)
- 45 km Gleis, mit direktem Anschluss an die wichtigsten Liegeplätze
- 5,46 Mio. t Gesamtumschlag (2005)
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Niedersachsen ist mit einer Windkraftleistung von über 7000 MW mit großem Abstand das Windenergieland Nr.1. Dieser Standortvorteil ist natürlich insbesondere durch die geografische Lage an der Nordsee begründet. Niedersachsen hat diese Chance aber auch konsequent genutzt und aktiv gefördert. So wurde schon kurz nach Verabschiedung des Einspeisegesetzes 1991 mit Hilfe der Landesplanung das 1000 MW-Programm umgesetzt. Das Land hat ausserdem auf landeseigenen Flächen den damals größten Windpark Europas in Emden auf dem Wybelsumer Polder initiiert und die Genehmigung von zwei Offshore-Windparks in der 12-Seemeilen-Zone vorbereitet. Durch Zielvorgaben der Landesplanung konnte auch die Zielmarke 2300 MW sehr schnell erreicht werden.
Das Land Niedersachsen hat sich nun zum Ziel gesetzt, das Repowering der Altanlagen voranzubringen, da damit nicht nur die Leistung sondern auch das Landschaftsbild verbessert werden kann. Die Entwicklung der Windenergie hat zu einer hohen Wertschöpfung und zur Weiterentwicklung der Forschung in Niedersachsen beigetragen. Viele Arbeitsplätze konnten hier neu entstehen.
Die Windenergie hat auch einen positiven Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Regionen geleistet. Viele Landwirte haben sich finanziell an Windparks beteiligt und sich dadurch ein zweites Standbein als "Energiewirt" geschaffen. So wurde die strukturell bedingte Landflucht entsprechend abgeschwächt. Ohne die Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen. Es bleibt das Ziel, dass in einigen Jahren keine Förderung mehr über Mindesteinspeisepreise notwendig ist, da der Windkraftstrom dann zu Marktpreisen verkauft werden kann.
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Als "Repowering" wird der geplante Ersatz von älteren Windenergieanlagen der ersten Generation durch neue, leistungsstärkere Maschinen bezeichnet. Ziel ist eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Standorte, die Erhöhung der installierten Leistung bei gleichzeitiger Reduktion der Anzahl der Anlagen. An etablierten Windstandorten lässt sich deutlich mehr Strom mit weniger Anlagen produzieren. 2012 werden in Deutschland ca. 10.000 Anlagen das Alter von mindestens 12 Jahren erreicht haben. Sie stehen vor allem an windstarken norddeutschen Küsten-standorten und bieten ein großes Potenzial für das Repowering. Zusammen kommen Sie auf eine Leistung von derzeit etwa 6000 MW. Repowering hat deshalb auch für die niedersächsische Landesregierung einen hohen Stellenwert.
Der Erfolg eines Repowering-Projekts hängt stark ab von der genehmigungsrechtlichen Situation am Standort, der betriebswirtschaftlichen Kalkulation der vorhandenen Anlagen sowie der Netzkapazität und deren Ausbaumöglichkeiten. Neuanlagen sind allerdings nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn die Kommunen ihre oft festgelegten Höhenbegrenzungen aufgeben. Nach einer Studie der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erreicht eine 2 MW-Anlage mit einer Gesamthöhe von 100 m an einem Referenzstandort 2140 Voll-Laststunden. Bei einer Gesamthöhe von 157 m käme diese Anlage auf 3175 Volllaststunden. Diese Anlage hätte damit einen um fast 50% höheren Ertrag.
Mit dem am 22.12.2011 novellierten EEG sind die Anreize zum Repowering deutlich verstärkt worden. Für Windenergieanlagen an Land kommt zur Anfangsvergütung von 8,93 Cent/kWh für Repoweringanlagen ein Bonus von 0,5 Cent/kWh hinzu. Die ersetzten Anlagen müssen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis stammen und mindestens zehn Jahre alt sein. Eine neue Anlage muss mindestens die doppelte Leistung der ersetzten Anlagen erreichen. Ferner darf sie die fünffache Leistung nicht überschreiten. Fachleute gehen davon aus, dass sich deshalb besonders Anlagen bis zu 600 KW zum Repowering eignen.
Anfang 2008 wurde im Rahmen des Landesraumordnungsprogramms (LROP) ein Auftrag an die Träger der Regionalplanung formuliert: "Für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte sind zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen" (Ziffer 4.2.04).
Neben der bedeutenden Steigerung des Energieertrags ist vor allem die Entlastung des Landschaftsbildes ein wichtiger Grund für das Ersetzen alter Anlagen durch moderne leistungsfähigere Maschinen. Die geringere Drehzahl der Rotoren beruhigt darüber hinaus das Erscheinungsbild. Das Repowering mit leistungsfähigeren Anlagen klappt aber nur, wenn die in den Regionalplänen bzw. Flächennutzungs-plänen noch häufig festgeschriebenen Höhenbegrenzungen wegfallen. Das Land Niedersachsen will diesen Prozess durch neue Vorgaben des in der Novellierung befindlichen Landesraumordnungsprogramms fördern.
Repowering-Info-Börse
Zur Unterstützung der Kommunen bei allen Fragen zum Repowering wurde Anfang 2010 die Repowering-InfoBörse durch die Kommunale Umwelt-Aktion U.A.N. mit Sitz in Hannover eingerichtet.
Die Repowering-InfoBörse informiert auf einer projekteigenen Internetpräsenz (www.repowering-kommunal.de) sowie in Newslettern und Veröffentlichungen über relevante Fragen des Planungs- und Genehmigungsrechts, der Akzeptanz sowie zu technischen bzw. fachlichen Aspekten des Repowering. Darüber hinaus bietet sie bundesweit regionale Informationsveranstaltungen an, begleitet bzw. unterstützt Repowering-Vorhaben und steht den Kommunen für konkrete Anfragen zur Verfügung.
Leitfaden zum Repowering
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat mit Unterstützung von Bund und Ländern einen Leitfaden für das Repowering entwickelt, um die bauplanungsrechtlichen Schritte zu vereinfachen und rechtssicher zu machen. Dabei geht es insbesondere auch um die Umsetzung der Möglichkeit zur Konzentration von verstreuten Altanlagen auf erweiterte bzw. neue Vorrangstandorte. Dazu sind im Leitfaden einige Fallbeispiele enthalten, die von den Kommunen als Anregung für eigene Planungen genutzt werden können.
Der Leitfaden kann hier heruntergeladen werden:
> DSTGB-Leitfaden zum Repowering [5.131 KB]
Studie im Auftrage des Bundesverbandes Windenergie
Im Auftrag des BWE hat das Hermann-Föttinger-Institut für Strömungsmechanik der TU Berlin in Zusammenarbeit mit der Firma Ecofys bereits im Jahr 2005 die Studie „Einschränkungen für das Repowering unter Berücksichtigung der genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen“ erstellt. Die Studie hat drei beispielhafte Eignungsräume in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern konkret mit modernen Windenergieanlagen (4,5 MW) neu überplant.
Der BWE hat dazu diese Broschüre veröffentlicht:
> BWE-Repowering-Broschüre [2.491 KB]
Onshore-Vergütung
Windenergianlagen an Land bekommen in den ersten 5 Jahren 8,93 ct/kWh als Anfangsvergütung und danach 4,87 ct/kWh Grundvergütung.
Die Zeit, in der die Anfangsvergütung tatsächlich gezahlt wird, ist abhängig vom Vergleich mit einer sogenannten Referenzanlage (siehe § 29 Abs. 2 EEG) und kann sich dementsprechend verlängern.
Wenn die Anlage die "Systemdienstleistungsverordnung" erfüllt, dann wird noch ein zusätzlicher Bonus von 0,48 ct/kWh gezahlt.
Für Strom aus Anlagen, die im selben oder in einem angrenzenden Landkreis eine oder mehrere bestehende Anlagen endgültig ersetzen (Repowering-Anlagen), erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent/kWh. Die Anlagen müssen mind. 10 Jahre nach den ersetzten Anlagen in Betrieb genommen worden sein und eine Leistung erbringen, die mind. das Zweifache und max. das Fünffache der Altanlagen beträgt (§ 30 EEG).
Offshore-Vergütung
Grundsätzlich beträgt die Anfangsvergütung 15 ct/kWh für die ersten 12 Jahre. Der Zeitraum kann sogar noch ausgeweitet werden, wenn die Anlagen in größeren Wassertiefen und weiter vor der Küste aufgestellt werden (siehe § 31 Abs. 2 EEG). Windenergie-Offshoreanlagen können aber auch 19 ct/kWh für 8 Jahre bekommen, wenn sie bis 2018 ans Netz gehen. Danach sinkt die Vergütung auf 3,5 ct./kWh.
Bei Offshore-Anlagen beträgt ab dem Jahr 2015 die jährliche Degression 5 %.
Mehr zum Thema EEG unter: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz















