Windpark-Zulassung in der AWZ
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) entscheidet über die Zulassung von Windenergieanlagen in weiten Teilen der deutschen Nord- und Ostsee. Es ist zuständig für Antragsverfahren innerhalb der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Der Großteil der Planungen für Offshore-Windparks in Deutschland betrifft Standorte innerhalb der AWZ. Innerhalb der 12 sm-Grenze, d.h. im Bereich des Küstenmeeres, sind die jeweiligen Bundesländer für die Genehmigung von Anlagen zuständig.
Genehmigungsgrundlage: Seeanlagenverordnung
Grundlagen für die Errichtung von Anlagen in der AWZ sind das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 (SRUe) und das deutsche Seeaufgabengesetz (SeeAufgG). Die darauf beruhende Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) regelt das Genehmigungs-verfahren. Eine Genehmigung zur Errichtung eines Windparks ist danach zu erteilen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt und die Meeresumwelt nicht gefährdet wird und die Erfordernisse der Raumordnung oder sonstige überwiegende öffentliche Belange (wie z.B. Rohstoffsicherung, Landesverteidigung und Fischerei) nicht entgegenstehen.
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Genehmigung von Offshore-Windparks in der AWZ können hier als pdf-Dateien heruntergeladen werden:
- Seerechtsübereinkommen [3.469 KB]
- Seeaufgabengesetz [55 KB]
- Seeanlagenverordnung [22 KB]
Schutzgüter der Meeresumwelt
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüft das BSH, ob die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt (z.B. Vögel, Fische, Meeressäuger, Benthos, Boden und Wasser) durch das Projekt gefährdet werden. Außerdem ist bei Windparkvorhaben mit mehr als 20 Anlagen eine sog. Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG [216 KB]
) durchzuführen. Zu diesem Zweck muss der Antragsteller die Meeresumwelt in dem beplanten Gebiet untersuchen und die Auswirkungen des Vorhabens prognostizieren. Das BSH hat hierzu ein Regelwerk herausgegeben, das den Antragstellern den grundsätzlich für erforderlich gehaltenen Untersuchungsumfang für die einzelnen Schutzgüter vorgibt. Die Rohdaten aus den Umweltuntersuchungen sind dem BSH in bestimmten Formaten zu liefern. Ebenso wird durch das BSH und die zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion geprüft, ob das Projekt den Schiffsverkehr beeinträchtigen würde. Für eine Genehmigung des Windparkprojekts muss die Wasser- und Schifffahrtsdirektion aus verkehrlicher Sicht jeweils ihre Zustimmung erteilen. Wichtiger Bestandteil der Genehmigung sind die Nebenbestimmungen, die zu einem Großteil standardisiert in sämtlichen vom BSH für Offshore-Windparks erteilten Genehmigungsbescheiden enthalten sind. So sind die Genehmigungen auf 25 Jahre befristet, so dass spätestens nach Ablauf der regelmäßigen technischen Betriebsdauer der WEA erneut über die Zulassung entschieden werden kann. Außerdem muss mit der Errichtung der Anlagen innerhalb von 2,5 Jahren nach Erhalt des Bescheides begonnen werden, so dass Flächenreservierungen vermieden werden.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
Da die Auswirkungen von Offshore-Windparks auf die Schiffssicherheit und die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt noch nicht abschließend prognostiziert und beurteilt werden können, hat das BSH bisher nur Projekte mit jeweils maximal 80 einzelnen Windenergieanlagen zugelassen, um die Auswirkungen der Offshore-Windenergie auf Meeresumwelt und Verkehr zunächst anhand von kleineren verantwortbaren Windparkvorhaben näher zu untersuchen. Da mit der gesetzlich vorgesehenen Festlegung von Eignungsgebieten und der Entwicklung von Grundsätzen und Zielen der Raumordnung auf dem Meer nun Planungsinstrumente in der AWZ zur Verfügung stehen, wird es in Zukunft auch denkbar sein, in geeigneten Gebieten eine größere Anzahl von Anlagen zu genehmigen, um auf diese Weise andere, sensiblere Flächen von der Bebauung freizuhalten. Im Interesse einer verbesserten Rechts- und Investitionssicherheit gibt das BSH technische Regelwerke heraus. Unter Mitwirkung einer Expertengruppe wurde ein Regelwerk erstellt, das verbindliche Mindestanforderungen und konkrete Vorgaben für die erforderliche geologisch-geophysikalische und geotechnische Baugrunduntersuchung schafft. Außerdem formuliert der "Standard Konstruktive Ausführung von Offshore Windenergieanlagen" verbindliche Vorgaben für die Konstruktion der verschiedenen baulichen Komponenten eines Offshore-Windenergieparks.
Die BSH-Anforderungen können hier als pdf-Dateien heruntergeladen werden:
- BSH-Standard zur Baugrunduntersuchung [2.487 KB]
- BSH-Standard zur konstruktiven Ausführung [1.677 KB]
- BSH-Standard zur Meeresumwelt [2.162 KB]




