Solarenergie


Die Erzeugungsleistungen der Solarenergie in Höhe von bundesweit 30.500 MW sind schwerpunktmäßig in den südlichen Bundesländern Bayern (9.100 MW) und Baden-Württemberg (4.100 MW) zu finden. Es folgt Nordrhein-Westfalen mit 3.400 MW. 2010 wurden 7400 MW und 2011 zusätzlich etwa 7500 MW neu ans Netz gebracht.


In Niedersachsen sind bis Mitte 2012 insgesamt etwa 2629 MW installiert worden. Bei einer mittleren jährlichen Volllaststundenzahl von 920 Stunden erzeugen die PV-Anlagen in Niedersachsen ca. 2,4 Mrd. kWh (= 2,4 TWh) Strom, was einem Anteil von fast 5% des Stromverbrauchs in Niedersachsen ausmacht.

Solarenergie spielt aber auch eine zunehmende Rolle bei der Erzeugung von Wärme in Form von Brauchwasser und Heizenergie. 2009 wurde eine Kollektorfläche von rund 1,7 Mio. Quadratmetern neu installiert. Damit sind nunmehr in Deutschland rund 13 Mio. Quadratmeter Solarkollektoren installiert. Mit einer Heizenergie in Höhe von 4,75 Mrd. kWh macht die Solarenergie nunmehr einen Anteil von 4,3 % an der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien bzw. 0,4 % am gesamten deutschen Wärmeverbrauch aus. 2009 wurden fast 10 Mrd. Euro und 2010 fast 20 Mrd. Euro in neue Solaranlagen investiert. Etwa 100.000 Menschen werden heute in der Solarbranche beschäftigt.

Beispielhaft werden hier einige niedersächsische Unternehmen der Solarenergiebranche vorgestellt:

> Solarenergie-Firmen


Der bisher größte Solarpark Niedersachsens wurde auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes Oldenburg 2011 eröffnet. Der „Solarpark Ammerland“ in der Gemeinde Wiefelstede hat eine Gesamtleistung von 20 Megawatt.

Ein großer Solarpark wurde 2010 südlich von Osnabrück in Schwege gebaut. Dort entstand auf einer Fläche von 20 ha eine Photovoltatikanlage mit 8 MW Leistung. Betreiber ist die "Teutoburger Energie Netzwerk eG", die den Solarpark am 2.09.2010 offiziell eröffnet hat. Den Bau kann man im Internet nachverfolgen:

> Solarpark Schwege



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EEG-Förderung von Solaranlagen

Photovoltaikanlagen werden mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das EEG bietet durch feste Vergütungssätze und einen 20jährigen Vergütungszeitraum grundsätzlich hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Die Vergütungssätze sind differenziert nach kleinen und großen Anlagen, sowie nach Dachanlagen und Freiflächenanlagen. Es besteht ein Anspruch auf Einspeisevergütung für den erzeugten Strom gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber (Energieversorgungsunternehmen). Die Höhe der Vergütung für den Strom hängt von der Energiequelle und der Größe der Anlage ab. Die Höhe der Vergütung hängt außerdem vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab, das heißt je später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto geringer ist die Vergütung (monatliche Degression).

Die Vergütungen verringern sich, soweit der Anlagenbetreiber oder Dritte den Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbrauchen und dies nachweisen. Dadurch spart der Solarstromproduzent die durchschnittlichen Stromkosten und erhält effektiv mehr für den eigenverbrauchten Solarstrom. Ein normaler Haushalt kann etwa 30% des erzeugten Solarstroms - ohne eine zusätzliche Speicherung und Gerätesteuerung - selbst verbrauchen. Bei Anlagen, die 2010 neu errichtet werden, müssen Standort und Leistung an die Bundesnetzagentur gemeldet werden, ansonsten entfällt die Verpflichtung des Netzbetreibers den Strom zu vergüten.

Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen ab 2012

Die Bundesnetzagentur hatte am 4.11.2011 die neuen Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für 2012 veröffentlicht. Für PV-Anlagen, die 2012 in Betrieb genommen werden, sank die Vergütung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 15 Prozent. Damit erhält der Anlagenbetreiber für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaikstrom, je nach Standort und Größe der Anlage, einen Betrag zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent.
Das EEG ist am 29.06.2012 zur Anpassung der PV-Vergütung erneut novelliert worden. Die Änderungen hat das BMU im nachfolgenden Papier dokumentiert: PV-Vergütung ab 1.4.2012

Die Bundesnetzagentur hat nun für Januar 2013 folgende Einspeisevergütungen für Dachanlagen veröffentlicht:


Bis 10 KWp: 17,02 Cent pro Kilowattstunde
Bis 40 KWp: 16,14 Cent pro Kilowattstunde
Bis 1 MWp: 14,40 Cent pro Kilowattstunde
Bis 10 MWp: 11,78 Cent pro Kilowattstunde

Detaillierte Informationen liefert die Bundesnetzagentur unter diesem Link:

BNetzA zu den Vergütungs- und Degressionssätzen




Solarwärmeanlagen, sowohl kleine als auch große, können durch das Marktanreizprogramm gefördert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) führt im Auftrag des BMU das Programm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien durch. Das BAFA ist die Antrags- und Bewilligungsbehörde für Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien die mit einem Investitionszuschuss gefördert werden. Unter dem Stichwort "Erneuerbare Energien" erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA Informationen zur Förderung erneuerbaren Energien nach den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien" vom 17. Juni 2005.

Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen bis 40 Quadratmetern Bruttokollektorfläche und Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 Quadratmetern Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina. Die Basisförderung beträgt z.B. für den Gebäudebestand 60 Euro pro Quadtratmeter. Im Rahmen der Innovationsförderung kann sogar ein 210 Euro-Zuschuß pro Quadratmeter möglich gemacht werden.

Aktuelle Informationen finden Sie beim BAFA hier: > www.bafa.de

Innovative Solarenergie-Projekte, die in Niedersachsen auch aus Landesmitteln gefördert worden sind, können Sie sich hier ansehen: > Vom Land geförderte Solarprojekte

Die neuen Fördersätze hat die BAFA wie folgt veröffentlicht (die Grafik kann per Klick vergrößert werden):




Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Kleine Solaranlagen sind heute bereits ein Standard im Programm der Heizungsindustrie und des Fachhandwerks. Mit einer Solaranlage zur Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung machen Sie sich unabhängiger von Energiepreissteigerungen.

Am 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten. Für Neubauten wird damit eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung eingeführt. Genutzt werden kann auch Solarenergie, z.B. mittels eigener Solarkollektoren oder durch den Bezug von Fernwärme in Kombination mit einer zentralen großen Solarwärmeanlage.



Die Energiequelle Sonne ist praktisch unerschöpflich und steht auch in den nächsten Jahrmillionen zur Verfügung. Fossile Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Erdöl sind dagegen nur begrenzt vorhanden. Somit wird die Sonne künftig eine wichtige Energiequelle darstellen. Genutzt werden kann diese Energie z.B. durch die Solarthermie und die Photovoltaik. Physikalisch gesehen ist die Sonne natürlich auch die Ursache für die Wind- und Bioenergie.

Solarthermie

Die Umwandlung von Sonnenstrahlung in direkt nutzbare Wärme nennt man Solarthermie. Für die Nutzung der Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung ergeben sich günstige Voraussetzungen, da der Warmwasserbedarf eines Haushaltes über das Jahr annähernd konstant ist. Mit einer richtig dimensionierten solarthermischen Anlage kann man jährlich 50 bis 65 Prozent des Warmwasserbedarfs mit Sonnenenergie decken. Im Sommer kann meistens der gesamte Bedarf an Warmwasser über die Solaranlage bereitgestellt werden. So kann die konventionelle Heizanlage ganz abgeschaltet werden. Das ist besonders vorteilhaft, weil sie in diesem Zeitraum wegen des wegfallenden Heizbedarfs nur mit einem niedrigen Nutzungsgrad arbeitet.

Photovoltaik

Die Erzeugung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie nennt man Photovoltaik. In Solarzellen, meist aus Silizium, werden unter Zufuhr von Licht oder Wärme positive und negative Ladungsträger freigesetzt und so Gleichstrom erzeugt, der direkt Motoren antreiben oder Akkus aufladen kann. Soll Sonnenenergie auch zum Betrieb von Verbrauchern mit 230 Volt Wechselspannung genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden, wird ein Wechselrichter benötigt



(C) 2012 - Niedersächsische Staatskanzlei

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