Anhörung zur Solarstromförderung

Der Änderungsentwurf der Koalition zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) (Drs. 17/1147) war Thema einer Anhörung, die der Umweltausschuss am Mittwoch, den 21. April 2010 veranstaltet hat. Mit dem Gesetz wollen CDU/CSU und FDP die Überförderung bei der Erzeugung von Strom aus Solaranlagen abbauen. Der Entwurf sieht vor, die Vergütung für Solaranlagen zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent zu senken. Bei Anlagen auf Freiflächen soll die Absenkung 15 Prozent betragen. Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll grundsätzlich nicht mehr vergütet werden, wenn die Anlage nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen wurde.

Für die Beantwortung der Fragen der Abgeordneten wurden folgende Sachverständige geladen:

- Dr. Holger Krawinkel, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,
- Frank Peter, Prognos AG,
- Dr. Peter Weiss, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.,
- Prof. Eicke R. Weber, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE),
- Dr. Aribert Peters, Bund der Energieverbraucher e.V,
- Philippe Welter, PHOTON Europe GmbH,
- Angelika Thomas, IG-Metall Vorstand,
- Dr. Wolfgang Seeliger, Landesbank Baden-Württemberg.

Der Ausschuss hat in nicht-öffentlicher Sitzung die Ergebnisse beraten und wird voraussichtlich noch einige Änderungen als Empfehlung für den Bundestag beschließen.


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