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Übersicht
Die Entwicklung der Erneuerbaren Energien hängt im Wesentlichen von den aktuellen Förderbedingungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab. Durch das EEG soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2020 auf mindestens 35 Prozent und danach kontinuierlich weiter gesteigert werden.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Daneben sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringert, die fossilen Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Die Förderbedingungen werden laufend den jeweiligen Marktentwicklungen angepasst, um keine Überförderung aber auch keine zu geringe Förderung zu verursachen.
Das Thema "Erneuerbare Energien" spielt auch im Niedersächsischen Landtag eine Rolle. Landtagsdebatten, Beschlüsse und Antworten auf Anfragen finden Sie hier: Landtagsaktivitäten
Detaillierte Informationen zum rechtlichen Rahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien finden Sie hier (durch Klick auf den blauen Link rufen Sie die entsprechende Seite auf):