Bundesregierung beschließt Energiepaket

Gesetzentwurf zum EEG vorgelegt

Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 für Deutschland die gesellschaftliche Grundentscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft aus erneuerbaren Quellen zu decken. Deutschland soll "als erste große Industrienation die Wende zu einem hocheffizienten, erneuerbaren Energiesystem schaffen".

Zum Thema Erneuerbare Energien wurden folgende Grundsatzbeschlüsse, die in den Gesetzesinitiativen konkretisiert werden, getroffen:

  • Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Anteil an der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von heute 17% auf 35% bis 2020 zu steigern.
  • Die erneuerbaren Energien sollen stärker bedarfsgerecht Strom erzeugen und Systemdienstleistungen für die Netz- und Versorgungssicherheit erbringen können. Umgekehrt sollen Speicher und ein zunehmend flexibler konventioneller Kraftwerkspark die fluktuierende Stromerzeugung aus Erneuerbaren stärker ausgleichen.
  • Um bezahlbare Strompreise zu gewährleisten, muss der Ausbau kosteneffizient erfolgen. Es gilt, bestehende Kostensenkungspotenziale auszuschöpfen, so dass die Größenordnung der EEG-Umlage von derzeit 3,5 ct/kWh nicht überschritten wird und die Umlage langfristig Senkungspotentiale hat. Die Windenergie ist der Bereich mit den größten Potenzialen für einen zügigen und kosteneffizienten Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.
  • Die EEG-Vergütung soll dort, wo sie bislang nicht ausreicht, wie bei Windoffshore, bei der Wasserkraft und der Geothermie vebessert werden. Umgekehrt sollen unnötige Überförderungen und Mitnahmeeffekte begrenzt werden. Das betrifft beispielsweise die mengenmäßige Degression bei der Photovoltaik („atmender Deckel“), das Vergütungssystem bei der Biomasse und das sogenannte Grünstromprivileg.
  • Mit einem besonderen Förderprogramm "Offshore Windenergie" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Volumen von 5 Mrd. € wird die Realisierung der ersten 10 Offshore-Windparks unterstützt, um wichtige Erfahrungen sammeln zu können.
  • Mit einer Novelle des Bauplanungsrechts werden wir die Möglichkeiten verbessern, alte Windanlagen durch neue, leistungsfähigere und effizientere Anlagen zu ersetzen (Repowering). Zusätzlich wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert.
  • Um den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, soll das neue Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (Verabschiedung im Kabinett Ende Juni) eine deutliche Verstärkung der Förderung von Forschung und Entwicklung in den Bereichen "Speicher" und "Netze" vorsehen.

Das Bundeskabinett bei der Arbeit

(c) by Bundespresseamt

Das Eckpunktepapier Energie und der Gesetzentwurf zur "Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" kann hier heruntergeladen werden:

Eckpunktepapier Energie [33 KB]

Gesetzentwurf zur Förderung der Erneuerbaren Energien [614 KB]

Die niedersächsische Landesregierung hatte bereits am 31.Mai 2011 ein Positionspapier zu den geplanten Gesetzes-Änderungen beschlossen, das hier heruntergeladen werden kann:

Niedersächsische Position zur Umsetzung des Energiekonzepts [104 KB]


Der Bundesrat wird das Gesetzespaket am 17. Juni 2011 beraten.